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FPX - die Fachvereinigung Wie lautet die FPX-Satzung?
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Name, Sitz, Geschäftsjahr

Zweck der Fachvereinigung

Inhaltsüberblick der Satzung

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Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Die Fachvereinigung führt den Namen Fachvereinigung Polystyrol- Extruderschaumstoff (FPX) Deutsche Sektion der EXIBA  - European Extruded Polystyrene
    Insulation Board Association -
    nachstehend kurz Fachvereinigung genannt.
    .

  2. Die Fachvereinigung ist ein 
    freiwilliger Zusammenschluss 
    der Unternehmen nach § 3.
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  3. Die Fachvereinigung 
    hat ihren Sitz in Rossdorf bei Darmstadt.
    .

  4. Das Geschäftsjahr 
    ist das Kalenderjahr.

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Zweck der Fachvereinigung

  1. Förderung der Anwendung von normgerechten Dämmstoffen und hier besonders des extrudierten Polystyrolschaumstoffs auf allen Gebieten, auch durch Mitgliedschaft im Gesamtverband Dämmstoffindustrie (GDI) und Beteiligung an dessen Aufgaben.
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  2. Zu den Aufgaben der Fachvereinigung gehört insbesondere:
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    - die Lösung branchenbezogener Aufgaben und Probleme zum Nutzen ihrer Mitglieder in wirtschaftlicher, fachlicher, technischer und rechtlicher Hinsicht,
    .
    - die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit,
    .
    - die Herbeiführung einer einheitlichen Willensbildung und deren Vertretung gegenüber Organen des Staates und anderen Organisationen.
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  3. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.

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Inhaltsüberblick der Satzung

1. Name, Sitz, Geschäftsjahr

2. Zweck der Fachvereinigung

3. Mitgliedschaft

4. Rechte der Mitglieder

5. Pflichten der Mitglieder

6. Deckung der Kosten

7. Organe des Vereins

8. Ausschüsse

9. Mitgliederversammlung

10. Vorstand

11. Geschäftsführung

12. Statistik

13. Satzungsänderungen

14. Dauer und Auflösung

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Was ist die FPX?
Was macht die FPX?
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Wer sind die FPX-Mitglieder?

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. Aktueller Stand: 05.02.2006 .

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