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Pflichten
der FPX-Mitglieder Die Mitglieder haben die gleichen Pflichten, insbesondere die Bestimmungen dieser Satzung einzuhalten,
den Beschlüssen der Mitgliederversammlung nachzukommen
und den Vorstand bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu
unterstützen.
Desgleichen haben die FPX-Mitglieder die Pflicht, die vereinbarten oder die von der Mitgliederversammlung
beschlossenen Beiträge und Umlagen fristgemäß zu zahlen.
weitere
Details in der FPX-Satzung
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